#sichertagen im Europahaus.Mayrhofen
Öffentliche Veranstaltungen sind möglich,
mit Maßnahmen für Hygiene & Sicherheit.
Wir wissen, dass es geht!
Maßnahmen für Besucher*innen
Seit 16. April 2022 sind keine gesetzlichen Maßnahmen für Besucher*innen vorgesehen!
Achtung: Veranstalter können aber eigene Maßnahmen festlegen.
Weiterhin macht Sinn:
- Empfehlung von FFP2-Masken in Innenbereichen
- Regelmäßig testen
- Regelmäßig Hände waschen oder desinfizieren
- Hust-/Niesetikette: In Ellbeuge oder Taschentuch niesen, Taschentuch entsorgen, Hände waschen oder desinfizieren
- Bei Krankheit oder Krankheitsgefühl der Veranstaltung fernbleiben. Symptome können sein: Husten, Fieber, Schnupfen, Kurzatmigkeit oder Atembeschwerden. Zusätzlich auch: Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns, Halsschmerzen, Katarrh (Entzündung der oberen Atemwege)
- Bei Erkrankung oder Verdachtsfall telefonisch 1450 kontaktieren
- Bei Fragen & Unklarheiten stehen unsere Mitarbeiter zur Verfügung
Unsere Maßnahmen.
Ihr Vorteil.
- Erfahrene Covid-19-Beauftrage im Haus
- Erprobte Vorlagen für Präventionskonzepte
- Flexible Räumlichkeiten – diverse coronataugliche Bestuhlungsmöglichkeiten
- Desinfektionsstationen an neuralgischen Punkten
- Contact Tracing durch Online-Lösung mit Tracy
- Verschiedene Eingänge, Auf- und Abgänge – optimales Leiten von Besucherströmen möglich
- Übersichtliche Informationen im Haus (Abstandslinien, Hygienemaßnahmen,…)
- Separater Cateringbereich
- Flexible Stornobedingungen
- eigentümergeführte Hotellerie mit hohem Hygiene- & Sicherheitsanspruch und erfolgreichen Präventionskonzepten
- Unterstützung beim Einreichen des Veranstalterschutzschirms der Österreichischen Regierung
Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung und Erstellung Ihres Hygienekonzepts mit unserer Expertise und schnüren gemeinsam mit Ihnen Ihr individuelles Corona-Maßnahmen-Paket.
Gesetzliche Rahmenbedingungen für Veranstalter*innen
Stand Sommer 2022
- Keine Obergrenzen
- Kein Mindestabstand
- Keine FFP2-Maskenpflicht in Innenbereichen
- Ausgabe von Speisen & Getränken möglich
- Bei Veranstaltungen ab 500 Teilnehmer*innen muss ein Präventionskonzept erstellt & ein/e Covid-19-Beauftragte*r gestellt werden.
- Jede*r Veranstalter*in darf selbst eigene Maßnahmen setzen, die für dessen Besucher*innen bzw. Teilnehmer*innen gültig sind!
Auch wenn alle Informationen mit bestem Wissen & Gewissen zusammengetragen wurden gilt wie immer: Alle Angaben ohne Gewähr.
Letzte Änderung: 04.09.2022